Delegiertenversammlung |
06.03.2025 |
Uferreinigung |
08.03.2025 |
Schonstrecken
Die Schonstrecken sind nach der Fertigstellung der Kraftwerke Kappelerhof und Wettingen neu festgelegt werden.
Rechts bzw. links versteht sich selbstverständlich immer mit Blick in Fliessrichtung
Es gelten nun die folgenden Fischereiverbote:
Kraftwerk EWZ Wettingen:
Oberhalb des Wehres:
Wegen Unfallgefahr wird der Personenübergang über die Wehranlage sowie ca. 30 bis 50 m aufwärts beidseitig des Ufers, für die Fischerei gesperrt.
Unterhalb des Wehres:
Fischereischongebiet am linken Ufer unterhalb der Kahnrampe bis zur Staumauer (Fischpass).
Am rechten Ufer ist das Fischen erlaubt.
Umgehungsgewässer:
Im gesamten Umgehungsgewässer gilt natürlich ein absolutes Fischereiverbot.
Blockrampe bei der alten Spinnerei:
Im Bereich der Blockrampe und vom Dachwehr aus ist das Fischen erlaubt.
Da die Blockrampe aber eigentlich ein Fischpass ist, fischt ein verantwortungsvoller Fischer dort nicht!
Kraftwerk Kappelerhof:
Oberhal des Wehres:
Die linke Seite beim Parkplatz abwärts ist für die Fischerei gesperrt.
Am rechten Ufer ist das Fischen erlaubt.
Unterhalb des Wehres:
Die linke Seite unterhalb dem Fischeinstieg ist für die Fischerei gesperrt.
Am rechten Ufer ist das Fischen erlaubt.
Es sind jeweils Verbotstafeln aufgestellt und wir halten uns selbstverständlich daran.
Petri-Heil!