Fischereibewilligungen
Für den Bezug einer Fischereibewilligung, ob Kurzzeit-Bewilligung (Tages/Wochenkarten) oder Jahres-Gastkarte, ist immer der Sachkundenachweis (SaNa-Ausweis) vorzuweisen. Beim Erhalt der Tages- oder Wochenkarte muss unverzüglich das Datum des Bezuges eingetragen werden. Erst dann ist die Karte gültig. Es werden keine „Blankochecks“ abgegeben!
Die Statistik muss vollständig ausgefüllt werden!
Kurzzeit-Bewilligungen:
Kurzzeitbewilligungen sind für jedermann erhältlich und werden ab dem 15. März bis und mit 31. Oktober eines Jahres abgegeben. Mitglieder eines PSW-Vereines können diese auch bei Ihren jeweiligen Vereins-Ausgabestellen beziehen. (siehe Homepage der Vereine)
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 Staatsfischenz Limmat, Reviere 21/22  | 
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 Tageskarte  | 
 Fr. 20.00  | 
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 Wochenkarte  | 
 Fr. 60.00  | 
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 Bezug: Tages- und Wochenkarten für die Reviere 21/22 sind erhältlich: Rest. Freihof, Wettingen, Dorfstr. 14, Tel. 056 426 75 57 (Mo. + Di. Ruhetag) oder Hotel Blume in Baden, Kurplatz 4, Tel. 056 200 02 00  | 
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 Privatfischenz Limmat, Revier 643 „ PFL“  | 
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 Tageskarte  | 
 Fr. 20.00  | 
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 Wochenkarte  | 
 Fr. 60.00  | 
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 Bezug: Tages- und Wochenkarten für das Revier 643 der PFL sind erhältlich: Rest. Freihof, Wettingen, Dorfstr. 14, Tel. 056 426 75 57 (Mo. + Di. Ruhetag) oder Hotel Blume in Baden, Kurplatz 4, Tel. 056 200 02 00  | 
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An Fischer, welche die Fischereistatistiken (pro Bewilligung und Revier je eine) nicht abgegeben haben, werden keine neuen Fischereibewilligungen ausgestellt!
Jahres-Gastkarten:
Jahres-Gastkarten sind für die Mitglieder der vier Trägervereine an deren ordentlichen Ausgabeterminen erhältlich. Ausserdem können Jahres-Gastkarten sowohl von Vereinsmitgliedern als auch von Externen Gastfischern (nicht Vereinsmitglieder) über die PSW an deren Ausgabetermin bezogen werden. Werden die Jahres-Gastkarten ausserhalb dieser Ausgabetermine bezogen, hat dies einen Aufschlag von 20.00 Fr. zur Folge. Dies ist eine Umtriebsentschädigung und wird nicht rückerstattet! Die Umtriebsentschädigung wird bei neuen Gastkartenbesitzer nicht erhoben.
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 Staatsfischenz Limmat, Reviere 21/22  | 
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 Mitglieder der PSW-Vereine und bei Bezug an den ordentlichen Ausgabeterminen der jeweiligen Vereine  | 
 Fr. 100.00 kein Depot für Statistik  | 
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 Für Mitglieder der PSW-Vereine und bei Bezug ausserhalb der Ausgabeterminen der PSW, oder jeweiligen Vereine  | 
     Fr. 120.00 (inkl. 20.00 Fr. Umtriebsentschädigung, nicht rückerstattbar!)  | 
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 Für Externe Gastfischer (sofern freie Karten vorhanden sind)  | 
 Fr. 250.00  | 
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 Für Externe Gastfischer (sofern freie Karten vorhanden sind) bei Bezug ausserhalb der Ausgabeterminen der PSW  | 
      Fr. 270.00 (inkl. 20.00 Fr. Umtriebsentschädigung, nicht rückerstattbar!)  | 
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 Bezugsmöglichkeit: Über ev. freie Jahreskarten verfügen die PSW oder die 4 Trägervereine. Bitte diese über die jeweilige Homepage kontaktieren. (siehe Startseite)  | 
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 Privatfischenz Limmat PFL, Revier 643 „ PFL“  | 
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 Mitglieder der PSW-Vereine und bei Bezug an den ordentlichen Ausgabeterminen der jeweiligen Vereine  | 
 Fr. 100.00 kein Depot für Statistik  | 
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 Für Mitglieder der PSW-Vereine und bei Bezug ausserhalb der Ausgabeterminen der PSW, oder jeweiligen Vereine  | 
     Fr. 120.00 (inkl. 20.00 Fr. Umtriebsentschädigung, nicht rückerstattbar!)  | 
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 Für Externe Gastfischer (sofern freie Karten vorhanden sind)  | 
 Fr. 230.00  | 
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 Für Externe Gastfischer (sofern freie Karten vorhanden sind) bei Bezug ausserhalb der Ausgabeterminen der PSW  | 
     Fr. 250.00 (inkl. 20.00 Fr. Umtriebsentschädigung, nicht rückerstattbar!)  | 
| Bezugsmöglichkeit: Über ev. freie Jahreskarten verfügen die PSW oder die 4 Trägervereine. Bitte diese über die jeweilige Homepage kontaktieren. (siehe Startseite) | |
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 Staatsfischenz Limmat, Revier 641 „Chessel“  | 
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 Jahres Gastkarten können nur von Vereinsmitgliedern des Fischervereins Stau-see Killwangen oder des Fischervereins Würenlos und Umgebung bezogen werden! Es können aber Tages und Wochenkarten bezogen werden. Bezugsmöglichkeit: Siehe Homepage des Fischervereins Stausee Killwangen. Die Karten müssen mindestens 3 Tage im voraus beantragt werden. Die bewilligte Karte kann jeweils am Sonntag (Fischerapéro) von 10.30 Uhr bis 11.30 Uhr bezogen werden.  | 
An Fischer welche die Fischereistatistiken (pro Bewilligung und Revier je eine) nicht abgegeben haben, werden keine neuen Fischereibewilligungen ausgestellt!