Infoblätter zur Fischentnahme und zum Töten von Fischen!
 
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Die Bundesämter haben, fünf Jahre nach Inkraftsetzen der Fischereivorschriften im 2009, eine Präzisierung wie die einschlägigen gesetzl. Vorschriften zu verstehen sind, in Informationsblättern, genannt: Vollzugshilfe, vorgenommen.
 
Jeder Fischer ist verpflichtet sich über diese Definitionen der Bundesämter schlau zu machen. Diese sind verbindlich und die Aufseher müssen nach diesen Vorgaben handeln.

Vollzugshilfe: Freilassen von Fischen

Vollzugshilfe: Betäuben und Töten von kleinen Fischen

 

Wettingen, im Dezember 2014